Tierquälerei melden

Dein Handeln kann Tierleben retten und Tierleid mindern

Wenn du Tierquälerei oder Tiermissbrauch feststellst, möchten wir dich dabei unterstützen, die richtigen Schritte zu tun. Denn es ist wichtig, dass du in dieser schwierigen Situation nicht alleine bist. Dass du aktiv wirst, kann das Leid von Tieren beenden und Tierleben retten!

Wie gehst du richtig vor?

  1. Polizei rufen
    Besteht akute Lebensgefahr für ein Tier, schalte sofort die Polizei ein!

  2. Beweissicherung

    Wenn akute Lebensgefahr ausgeschlossen werden kann, bring dich nicht selbst in Gefahr. Nimm dir Zeit für die Beweissicherung. Fotos, Videos, Sprachaufnahmen etc. sind sehr wichtig, um schlechte Tierhaltung oder Tierquälerei zu dokumentieren. Vorhandene Zeugen und die Bereitschaft, selbst als Zeuge auszusagen, stellen wichtige Ergänzungen dar. Jeder hat das Recht auf eine vertrauliche Aussage. Wer seine Anonymität wahren möchte, sollte den zuständigen Sachbearbeiter einer Behörde darauf hinweisen.

    Dokumentiere den Missstand für die Meldung der Tierquälerei auch schriftlich, wobei folgende Fragen beantwortet werden sollten:

    • WANN  hat der Verstoß stattgefunden?
    • WER  hat gegen das Tierschutzgesetz verstoßen? (Auch eine Anzeige gegen ANONYM ist möglich.)
    • WAS  ist konkret passiert?
    • WO  ist der Vorfall geschehen, bzw. von wo aus hast du den Vorfall beobachtet?

  3. Tierhalter sprechen
    Manchmal basieren mangelhafte Haltungsbedingungen auf Unwissenheit oder fehlendem Interesse für die Bedürfnisse der Tiere an. Sprich den Halter nach Möglichkeit auf die Unglücklichen gelegentlich an und versuchte ihm freundlich klarzumachen, warum sein Tier leidet und wie dem abgeholfen werden kann. Hilfreich können auch Hinweise auf die Mindestanforderungen der Haltungsbedingungen gemäß Tierschutzgesetz sein.

  4. Tierquälerei melden

    Ist kein Gespräch möglich, melde die Tierquälerei bei der Tierschutzombudsstelle deines Bundeslandes oder einer örtlichen Tierschutzorganisation.

    Amtstierarzt: In Österreich ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu informieren. Übermittele die gesammelten Beweise zusammen mit einer sachlichen und möglichst präzisen Beschreibung der dokumentierten Situation an den zuständigen Amtstierarzt. Sie sind für die Überprüfung der Tierhaltung und für die Ahndung von Tierschutzverstößen zuständig. Außerdem sind sie in der Lage, Strafverfahren einzuleiten. Alternativ kann auch die Tierschutzombudsstelle Ihres Bundeslandes informiert werden. 

    Bei „ Gefahr im Verzug “ empfehlen wir auf jeden Fall die telefonische Meldung des Vorfalls und nicht nur eine elektronische Meldung in Form einer Mail. So ist eine schnellere Bearbeitung gesichert.

    DANKE FÜR DEIN HANDELN IM SINNE DER TIERE!

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